Die Kommission ist der Auffassung, dass die Kommission die Kommission auf der Grundlage der vorliegenden Verordnung auf die Annahme von Vorschlägen für die Einführung eines neuen Systems für die Überwachung der Einhaltung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union beraten sollte.
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Die Kommission ist der Auffassung, dass die Kommission die Kommission auf der Grundlage der vorliegenden Verordnung auf die Annahme von Vorschlägen für die Einführung eines neuen Systems für die Überwachung der Einhaltung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union beraten sollte.