Die Kommission ist der Auffassung, dass die in der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 vorgesehenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Gefährdung von Tieren und Tieren durch die Vermeidung von Gefährdung durch Tierkrankheiten in der Gemeinschaft unerlässlich sind.
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Die Kommission ist der Auffassung, dass die in der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 vorgesehenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Gefährdung von Tieren und Tieren durch die Vermeidung von Gefährdung durch Tierkrankheiten in der Gemeinschaft unerlässlich sind.